Die von uns täglich verwendeten Kosmetikprodukte wie Feuchtigkeitscremes, Concealer-Cremes und Lotionen unterliegen dieser Belastung strenge Vorschriften in Europa. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Verbraucher zu schützen, indem sie die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleisten. Es ist wichtig, die verschiedenen rechtlichen Elemente zu verstehen, die auf der Verpackung eines Kosmetikprodukts erscheinen, um beim Kauf eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Strenge Standards

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass alle in Europa und der Schweiz verkauften Kosmetikprodukte den Sicherheits- und Qualitätsstandards der EU-Vorschriften entsprechen müssen. Das bedeutet, dass Hersteller strenge Herstellungsprotokolle befolgen und ihre Produkte Sicherheitstests unterziehen müssen, bevor sie sie auf den Markt bringen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Verpackung eines Kosmetikprodukts mehrere wichtige rechtliche Elemente enthält.

Es ist zu beachten, dass das Gesetz vorschreibt, dass bestimmte Informationen immer auf der Primärverpackung (Phiole, Tiegel, Flasche usw.) erscheinen müssen, während andere auf der Sekundärverpackung (Karton, Kunststoff usw.) erscheinen dürfen oder nicht.

Alle diese Elemente sowie die Rezepte, das Herstellungsverfahren, die durchgeführten Tests usw. müssen in einer Datei zusammengestellt werden, die als "Produktinformationsdatei" oder "DIP" bezeichnet wird. Jedes Unternehmen, das Produkte in der Europäischen Union oder der Schweiz verkauft, muss für jedes Produkt einen DIP haben. Diese Strenge bietet den Verbrauchern einen erheblichen Schutz, und das europäische Recht zu diesem Thema ist eines der strengsten der Welt.

Erstverpackung

Auf der Primärverpackung, also Vial, Flasche, Tiegel etc., müssen zwingend mehrere Elemente vorhanden sein.

  • Der Produktname
  • Die Liste der Zutaten, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts
  • Verfallsdatum oder Haltbarkeit
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Sicherheitshinweise und Kontraindikationen
  • Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs
  • Die Chargen- oder Seriennummer
  • Das Gewicht oder Volumen des Produkts
  • Herkunftsland oder Herstellungsort

Sekundärverpackung

Die folgenden Artikel müssen auf der Sekundärverpackung, d. h. Karton, Kartonage usw., vorhanden sein. :

  • Der Produktname
  • Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs

Die folgenden Elemente müssen nur vorhanden sein, wenn sie nicht auf der Primärverpackung vorhanden sind:

  • Die Zutatenliste
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Sicherheitshinweise und Kontraindikationen
  • Die Chargen- oder Seriennummer
  • Das Gewicht oder Volumen des Produkts
  • Herkunftsland oder Herstellungsort
  • Symbol für offenes Buch

Produktname und Zutatenliste (INCI)

Auf der Verpackung müssen der Name des Produkts sowie die Zutaten, aus denen es besteht, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts in der INCI-Liste (der Liste der Zutaten) aufgeführt sein, d. h. die am häufigsten vorkommende Zutat im Produkt muss der erste in der Liste sein und daher der am wenigsten vorhandene Inhaltsstoff zuletzt. Aus diesem Grund haben die meisten Cremes AQUA als ersten Inhaltsstoff auf der INCI-Liste, mit Ausnahme von wasserlosen oder sogenannten „wasserfreien“ Cremes, wie dies bei dem Serum unseres Produkts der Fall ist „ Gesichtslifting-Serum + Gel ».

Verfallsdatum und Zeitraum nach dem Öffnen (PAO)

Auf der Verpackung sollte auch ein Verfallsdatum oder eine Haltbarkeit angegeben sein. Dieses Datum wird vom Hersteller festgelegt und gibt den Zeitraum an, in dem das Produkt als sicher und wirksam in der Anwendung gilt.

Verfallsdatum

Datum, nach dem das Produkt nicht mehr zum Verzehr geeignet ist und entsorgt werden muss, unabhängig davon, ob es geöffnet wurde oder nicht. Sie sollte bei den meisten Kosmetikprodukten 30 Monate nicht überschreiten.

Die Dauer des Gesprächs

Auch als „Zeitraum nach dem Öffnen“ oder „PAO“ bezeichnet, durch ein offenes Glassymbol mit einer Zahl gefolgt von einem „M“ (z. B. 6M, 12M, 24M, 36M), das die Anzahl der Monate angibt, in denen das Produkt sicher ist nach dem Öffnen verwenden. Das bedeutet, dass das Produkt unbegrenzt haltbar ist, sofern es nicht geöffnet wurde.

Um eine PAO zu erhalten, muss ein Produkt zuvor seine physikalisch-chemische und mikrobiologische Stabilität über einen Zeitraum von mehr als 30 Monaten nachgewiesen haben.

Es gibt mehrere anerkannte Methoden zur Berechnung dieser Dauer, da jede Art von Produkt spezifische Ansätze erfordert. Hier sind einige durchgeführte Tests:

  • Produktstabilität : Bewertung der physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Stabilität des Produkts unter normalen Lagerbedingungen
  • Formulierung : Bewertung der Zusammensetzung des Produkts (Konservierungsstoffe, Antioxidantien usw.). Konservierungsmittel sollen das Produkt für die Dauer der Anwendung vor mikrobieller Kontamination schützen.
  • Konditionierung : Auswertung der Schutz durch die verwendete Verpackung, gegen Luft, Licht und Verunreinigungen (hermetisch, porös, opak, mit oder ohne Luft usw.).
  • Nutzungsbedingungen : Bewertung der Anwendungsmethode des Produkts und der damit verbundenen Kontaminationsrisiken. (z. B. ein Topf, in den der Benutzer seine Finger steckt, erhöht das Kontaminationsrisiko)

Nutzungstipps

Die Verpackung sollte auch Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung enthalten, wie z. B. Sicherheitswarnungen, Anweisungen für die ordnungsgemäße Verwendung und Informationen zu Kontraindikationen. Diese Informationen sind für die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit unerlässlich und müssen leicht lesbar und verständlich sein.

Chargenrückverfolgbarkeit

Die Verpackung muss Chargen- und Seriennummern enthalten. Diese Informationen ermöglichen es Herstellern, Produkte im Falle eines Sicherheits- oder Qualitätsproblems zurückzuverfolgen.

Gewicht, Volumen, Herkunftsland und/oder Herstellungsort

Diese Informationen müssen auf der Primärverpackung des Produkts erscheinen. In unserem Fall mussten wir auch den Namen und die Adresse des für unsere Produkte verantwortlichen Unternehmens innerhalb der Europäischen Union angeben, ein obligatorisches Element für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte dort verkaufen möchten.

Andere Vorschriften

Auch das europäische Recht sieht viele Parameter vor, die eine Vereinheitlichung der Indikationen kosmetischer Mittel ermöglichen, zum Beispiel:

Bearbeiten von Texten und Symbolen

Die Texte müssen eine bestimmte Größe, einen bestimmten Abstand, Groß-/Kleinschreibung und Satzzeichen einhalten.

Wirksamkeitsansprüche

Jede Aussage (genannt „Claim“), zum Beispiel „spendet intensiv Feuchtigkeit und beruhigt“, muss durch Tests belegt werden. Mit anderen Worten, eine Behauptung muss vom Unternehmen nachgewiesen werden, wenn es sie auf sein Produkt drucken möchte.

Worauf sollten Sie am meisten achten?

Zusätzlich zu den oben genannten rechtlichen Elementen müssen Verbraucher vor dem Kauf einige Informationen besonders beachten.

Überprüfen Sie zunächst, ob die Inhaltsstoffe für Ihren spezifischen Hauttyp oder Ihre Bedürfnisse geeignet sind. Stellen Sie außerdem sicher, dass keiner der Inhaltsstoffe bei Ihnen allergische Reaktionen oder Reizungen hervorruft.

Daher empfiehlt Grangettes Switzerland die Verwendung von die kosmetische Analyseanwendung YUKA, mit dem Sie den Barcode scannen und eine Bewertung für jede der Zutaten erhalten können. Bei der Gestaltung unserer Produkte achten wir darauf Schließen Sie alle schädlichen oder potenziell ungesunden Inhaltsstoffe aus.

Es ist auch wichtig zu prüfen, ob das Verfallsdatum abgelaufen ist: Kosmetikprodukte können mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren und frische Produkte garantieren bessere Ergebnisse.

Vergessen Sie schließlich nicht zu prüfen, ob die Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, die Sicherheitshinweise und die medizinischen Kontraindikationen für Sie geeignet sind (z. B. Schwangere, Babys, empfindliche Haut usw.).

Zusammengefasst unterliegen in Europa verkaufte Kosmetikprodukte strengen Vorschriften, um Qualität und Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Es ist wichtig, die verschiedenen rechtlichen Elemente auf der Verpackung eines kosmetischen Produkts zu verstehen, wie z. B. den Namen des Produkts, die Inhaltsstoffe, das Verfallsdatum, die Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sowie die Chargen- und Seriennummern. Die Verbraucher müssen über diese Elemente informiert werden, um fundierte Kaufentscheidungen treffen und jedes Problem, das mit einem kosmetischen Produkt auftritt, den zuständigen Behörden melden zu können.